SURIE Rechtliche Betreuung

Entwurf zur Abstimmung. Bitte Passwort eingeben.

Das Passwort stimmt nicht.

ENTWURF · DEMO · Diese Seite ist noch nicht veröffentlicht

„Ich möchte, dass die Menschen, die ich vertrete, so selbstbestimmt wie möglich leben können. Und dass Angehörige jemanden haben, der sich kümmert.“

Monika Surie, Berufsbetreuerin

Was eine rechtliche Betreuung ist

Eine rechtliche Betreuung wird vom Betreuungsgericht eingerichtet, wenn ein volljähriger Mensch seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann und keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Die Betreuerin vertritt die betreute Person in den Bereichen, die das Gericht festgelegt hat.

Eine Betreuung ist keine Entmündigung. Die betreute Person bleibt geschäftsfähig, soweit das Gericht nichts anderes anordnet. Ihre Wünsche stehen im Mittelpunkt. Ich entscheide nicht über sie hinweg, sondern mit ihr gemeinsam, soweit das möglich ist.

Neue Betreuungen übernehme ich ab Frühjahr 2027.

Für wen ich da bin

  • Betroffene, die Unterstützung bei Behörden, Finanzen oder Gesundheitsfragen brauchen
  • Angehörige, die eine Betreuung anregen möchten oder selbst nicht mehr weiter wissen
  • Sozialdienste von Kliniken und Pflegeeinrichtungen
  • Betreuungsbehörden und Betreuungsgerichte im Raum Tübingen, Reutlingen und Böblingen

Aufgabenbereiche

Welche Bereiche ich übernehme, legt das Betreuungsgericht im Beschluss fest. In allen anderen Bereichen entscheidet die betreute Person weiterhin selbst.

Vermögenssorge

Verwaltung der Konten, Zahlung von Miete und Rechnungen, Beantragung von Leistungen, Schuldenregulierung, jährliche Rechnungslegung gegenüber dem Gericht.

Gesundheitssorge

Gespräche mit Ärzten, Einwilligung in Untersuchungen und Behandlungen, Organisation von Klinikaufenthalten, Reha und Pflege.

Wohnungsangelegenheiten

Mietverhältnis, Umzug, Auswahl einer geeigneten Wohnform, Prüfung von Heim- und Pflegeverträgen.

Behörden und Sozialleistungen

Rente, Pflegegrad, Grundsicherung, Wohngeld, Schwerbehinderung. Anträge stellen, Bescheide prüfen, Widersprüche einlegen.

Vertretung gegenüber Dritten

Pflegedienste, Einrichtungen, Krankenkassen, Versicherungen und Vermieter.

Post und Schriftverkehr

Durchsicht der Post, Beantwortung von Schreiben, Überwachung von Fristen.

Über mich

Mit fünf Jahren bin ich mit meiner Familie aus Afghanistan nach Deutschland gekommen und hier aufgewachsen. Ich bin Mutter von vier Kindern und lebe in Tübingen.

Rechtliche Betreuung ist für mich kein Nebenjob, sondern mein Hauptberuf. So habe ich die Zeit, die jede Betreuung braucht: für Gespräche, für Behördengänge und für die Angehörigen.

Diese Erfahrung bringe ich in die rechtliche Betreuung ein. Mir ist wichtig, dass die Menschen, die ich vertrete, so selbstbestimmt wie möglich leben können und dass Angehörige einen verlässlichen Ansprechpartner haben.

Qualifikation

  • Berufsbetreuung als HauptberufVolle Zeit für die Menschen, die ich vertrete
  • Sachkunde Berufsbetreuung nach BtOGLehrgang läuft, Abschluss Februar 2027
  • Registrierung als BerufsbetreuerinBei der Betreuungsbehörde, direkt nach Abschluss des Lehrgangs

So kommt eine Betreuung zustande

  1. Anregung beim BetreuungsgerichtBetroffene, Angehörige, Ärzte, Kliniken oder Behörden wenden sich formlos an das Amtsgericht am Wohnort. Dabei können Sie mich als Betreuerin vorschlagen.
  2. Sozialbericht der BetreuungsbehördeDie Betreuungsbehörde des Landkreises besucht die betroffene Person, spricht mit den Beteiligten und schlägt dem Gericht eine geeignete Betreuerin vor.
  3. Gutachten, Anhörung und BeschlussEin ärztliches Gutachten klärt, ob eine Betreuung nötig ist. Die Richterin hört die betroffene Person persönlich an und legt im Beschluss die Aufgabenbereiche fest.
  4. Beginn der BetreuungNach dem Beschluss nehme ich Kontakt auf, verschaffe mir einen Überblick und kümmere mich zuerst um das Dringende. Einmal im Jahr berichte ich dem Gericht.

Häufige Fragen

Was kostet eine rechtliche Betreuung?

Die Vergütung ist gesetzlich geregelt und wird als monatliche Pauschale festgesetzt. Hat die betreute Person kein nennenswertes Vermögen, trägt die Staatskasse die Kosten.

Wer kann eine Betreuung anregen?

Jeder. Die betroffene Person selbst, Angehörige, Nachbarn, Ärzte, Kliniken oder Behörden. Ein formloses Schreiben an das Amtsgericht genügt.

Kann ich mir die Betreuerin aussuchen?

Ja. Das Gericht berücksichtigt den Wunsch der betroffenen Person, wenn die vorgeschlagene Person geeignet ist.

Kontakt

Wenn Sie Fragen zu einer Betreuung haben oder mich als Betreuerin vorschlagen möchten, rufen Sie mich an oder nutzen Sie das Formular. Ich melde mich in der Regel innerhalb eines Werktags zurück.

SURIE Rechtliche Betreuung
Monika Surie, Berufsbetreuerin
Anschrift folgt
72070 Tübingen

Telefon: 0173 9209714
E-Mail: monika@surie-betreuung.de

* Pflichtfeld

Anfrage kostenlos Unverbindlich Verschlüsselt übertragen

Ihre Angaben werden nur zur Bearbeitung der Anfrage verwendet. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Vielen Dank. Ihre Anfrage ist angekommen, ich melde mich in der Regel innerhalb eines Werktags.