„Ich möchte, dass die Menschen, die ich vertrete, so selbstbestimmt wie möglich leben können. Und dass Angehörige jemanden haben, der sich kümmert.“
Monika Surie, BerufsbetreuerinEine rechtliche Betreuung wird vom Betreuungsgericht eingerichtet, wenn ein volljähriger Mensch seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann und keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Die Betreuerin vertritt die betreute Person in den Bereichen, die das Gericht festgelegt hat.
Eine Betreuung ist keine Entmündigung. Die betreute Person bleibt geschäftsfähig, soweit das Gericht nichts anderes anordnet. Ihre Wünsche stehen im Mittelpunkt. Ich entscheide nicht über sie hinweg, sondern mit ihr gemeinsam, soweit das möglich ist.
Neue Betreuungen übernehme ich ab Frühjahr 2027.
Welche Bereiche ich übernehme, legt das Betreuungsgericht im Beschluss fest. In allen anderen Bereichen entscheidet die betreute Person weiterhin selbst.
Verwaltung der Konten, Zahlung von Miete und Rechnungen, Beantragung von Leistungen, Schuldenregulierung, jährliche Rechnungslegung gegenüber dem Gericht.
Gespräche mit Ärzten, Einwilligung in Untersuchungen und Behandlungen, Organisation von Klinikaufenthalten, Reha und Pflege.
Mietverhältnis, Umzug, Auswahl einer geeigneten Wohnform, Prüfung von Heim- und Pflegeverträgen.
Rente, Pflegegrad, Grundsicherung, Wohngeld, Schwerbehinderung. Anträge stellen, Bescheide prüfen, Widersprüche einlegen.
Pflegedienste, Einrichtungen, Krankenkassen, Versicherungen und Vermieter.
Durchsicht der Post, Beantwortung von Schreiben, Überwachung von Fristen.
Mit fünf Jahren bin ich mit meiner Familie aus Afghanistan nach Deutschland gekommen und hier aufgewachsen. Ich bin Mutter von vier Kindern und lebe in Tübingen.
Rechtliche Betreuung ist für mich kein Nebenjob, sondern mein Hauptberuf. So habe ich die Zeit, die jede Betreuung braucht: für Gespräche, für Behördengänge und für die Angehörigen.
Diese Erfahrung bringe ich in die rechtliche Betreuung ein. Mir ist wichtig, dass die Menschen, die ich vertrete, so selbstbestimmt wie möglich leben können und dass Angehörige einen verlässlichen Ansprechpartner haben.
Die Vergütung ist gesetzlich geregelt und wird als monatliche Pauschale festgesetzt. Hat die betreute Person kein nennenswertes Vermögen, trägt die Staatskasse die Kosten.
Jeder. Die betroffene Person selbst, Angehörige, Nachbarn, Ärzte, Kliniken oder Behörden. Ein formloses Schreiben an das Amtsgericht genügt.
Ja. Das Gericht berücksichtigt den Wunsch der betroffenen Person, wenn die vorgeschlagene Person geeignet ist.
Wenn Sie Fragen zu einer Betreuung haben oder mich als Betreuerin vorschlagen möchten, rufen Sie mich an oder nutzen Sie das Formular. Ich melde mich in der Regel innerhalb eines Werktags zurück.
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